Datensatz Details
Gefahrgutstrecken Kreis Kleve
Beschreibung
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.Ressourcen (Distributionen / Daten)
- GMLURL:
- https://geoservices.krzn.de/security-proxy/services/wfs_kkle_gefahrgutstrecken
- Beschreibung:
- WFS Gefahrgutstrecken Kreis Kleve
- Dokumentation:
- https://geoservices.krzn.de/security-proxy/services/wms_kkle_gefahrgutstrecken
- Lizenz:
- Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
- Distribution Offenheits-Skala:
- Aktualisierungsdatum:
- 12.02.2026
- viewURL:
- https://geoservices.krzn.de/security-proxy/services/wms_kkle_gefahrgutstrecken
- Beschreibung:
- Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
- Lizenz:
- Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
- Distribution Offenheits-Skala:
- Aktualisierungsdatum:
- 12.02.2026
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- Veröffentlichende Stelle
- Kreis Kleve - Der Landrat
- Kontakt
- Kreis Kleve - Abt. Kataster- und Vermessung - Produktbereich GeoInformation (GIS)
- gis.basisdaten@kreis-kleve.de
- Datenbereitsteller
- GEOportal.NRW
- Erstellt am
- keine Angabe
- Aktualisiert am
- 12.02.2026
- Aktualisierungsfrequenz
- jährlich
- Kategorien
-
Verkehr
- Schlagwörter
- Bedburg-Hau,Emmerich,Emmerich am Rhein,Gefahrguttransport,Gefahrguttransporte,Geldern,Goch,Issum,Kalkar,Kerken,Kevelaer,Kleve,Kranenburg,Kreis Kleve,NRW,NW,Nordrhein-Westfalen,Rees,Rheurdt,Straelen,Straßenverkehr,Uedem,Wachtendonk,Wallfahrtsstadt Kevelaer,Weeze,opendata
- Offenheits-Skala (Details)
- Nicht-proprietär
Die Offenheits-Skala auf Datensatz-Ebene ergibt sich aus der Distribution mit der besten Bewertung.