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Erstellt am
04.07.2016Aktualisiert am
27.04.2020Bodenrichtwerte NRW
Beschreibung
Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Gutachterausschüsse, die in Nordrhein-Westfalen bei den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten geingerichtet worden sind, haben bis zum 15. Februar jedes Jahres Bodenrichtwerte zu ermitteln, die sich auf den 01. Januar des laufenden Jahres beziehen. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden.
Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Bodenrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal ermittelten Bodenrichtwerte sind für alle Jahrgänge im jeweiligen landeseinheitlichen Datensatz enthalten. Die Daten der Bodenrichtwerte sind unter einer Open-Data-Lizenz (Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0) verfügbar.
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