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Rhein-Kreis Neuss: Hospitalisierungen 7-Tages-Inzidenz

Beschreibung

COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland

Robert Koch-Institut | RKINordufer 2013353 Berlin

Beitragende: FG 32 | Surveillance | ÖGD-KontaktstelleMichaela Diercke (Leitung)

FG 34 | HIV/AIDS und andere sexuell oder durch Blut übertragbare InfektionenMatthias an der Heiden (Forschung)

FG 31 | Infektionsepidemiologische Fach-IT und AnwendungsentwicklungAlexander Ullrich (Datenmanagement)

MF 4 | ForschungsdatenmanagementHannes Wuensche (Datenkuration)

Robert Koch-Institut (2021): COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland, Berlin: Zenodo. DOI:10.5281/zenodo.5519056.

Der Datensatz "COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland" ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License | CC-BY 4.0 International

Informationen zum Datensatz und Entstehungskontext

Im Datensatz "COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland" werden die aktuellen Zahlen der nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes - IfSG - erfassten hospitalisierten COVID-19-Fälle bereitgestellt.Um den Trend der Anzahl von Hospitalisierungen und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz besser bewerten zu können, wird die berichtete Hospitalisierungsinzidenz um eine Schätzung der zu erwartenden Anzahl an verzögert berichteten Hospitalisierungen ergänzt. Neben den Daten der gemeldeten COVID-19-Hospitalisierungen auf Bundes- und Länderebene wird daher ein Nowcasting der Anzahl hospitalisierter Fälle und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz auf Bundesebene durchgeführt. Ziel ist die Schätzung der Anzahl von hospitalisierten COVID-19-Fällen mit Meldedatum innerhalb der sieben vorhergehenden Tage - inklusive der noch nicht an das RKI berichteten Hospitalisierungen. Aufbauend auf dem Nowcasting wird eine Schätzung der adjustierten 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durchgeführt.

Administrative und organisatorische Angaben

Die zugrundeliegenden Hospitalisierungsdaten werden an das Robert Koch-Institut (RKI) über das Meldesystem gemäß IfSG übermittelt. Zuständig für den Betrieb des Meldesystems ist das Fachgebiet 32 | Surveillance | ÖGD-Kontaktstelle des RKI. Die Verarbeitung und Aufbereitung der im Meldesystem vorliegenden Rohdaten erfolgt durch das Fachgebiet 31 | Infektionsepidemiologische Fach-IT und Anwendungsentwicklung. Die Berechnung der adjustierten Anzahl hospitalisierter Fälle und der adjustierten 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erfolgt durch Matthias an der Heiden, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fachgebiet 34 | HIV/AIDS und andere sexuell oder durch Blut übertragbare Infektionen. Inhaltliche Fragen bezüglich der COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland können an das RKI unter info@rki.de gestellt werden.Die Veröffentlichung der Daten, die Datenkuration sowie das Qualitätsmanagement der (Meta-)Daten erfolgt durch das Fachgebiet MF 4 | Forschungsdatenmanagement. Fragen zum Datenmanagement können an das Open Data Team des Fachgebiets MF4 gerichtet werden (OpenData@rki.de).

Erhebung und Aufbereitung der Daten

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen der Verdacht, die Erkrankung, die Aufnahme und der Tod in Bezug auf COVID-19 sowie der Nachweis von SARS-CoV-2 an das Gesundheitsamt gemeldet werden.Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung der betroffenen Person, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.Der Meldeweg vom Arzt oder anderen Meldepflichtigen zum Gesundheitsamt läuft derzeit noch routinemäßig per Fax, selten per Telefon oder E-Mail. Seit Mitte Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an das zuständige Gesundheitsamt zu melden (erste Ausbaustufe des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz - DEMIS). Für Labore ist die Meldung von SARS-CoV-2-Erregernachweisen über DEMIS seit dem 01.01.2021 verpflichtend.COVID-19-Fälle, die die Falldefintionen des RKI erfüllen, müssen vom zuständigen Gesundheitsamt, spätestens am nächsten Arbeitstag, elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort, spätestens am nächsten Arbeitstag, an das RKI übermittelt werden, allerdings ohne Name, Wohnort und Kontaktdaten der Betroffenen. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Gesundheitsämter früher und häufiger als gesetzlich vorgesehen, meist täglich und auch am Wochenende. Allerdings kann es bei der Übermittlung der Fälle auch zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen kommen. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Meldeweg und Meldeinhalten finden sich unter folgendem Link: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

Zeitlicher Bezug der hospitalisierten COVID-19-Fälle

Der Umfang der an das RKI übermittelten Daten ist in §11 IfSG festgelegt. Dies beinhaltet neben demografischen und weiteren wichtigen epidemiologischen Angaben auch Angaben zum Hospitalisierungsstatus.Im Verlauf einer SARS-CoV-Infektion wird zwischen verschiedenen Kennzeitpunkten unterschieden:

Erkrankungsdatum des FallsHospitalisierungsdatum des Falls (bei mehreren Krankenhausaufenthalten können mehrere Hospitalisierungsdaten vorliegen)Datum der Meldung, z.B. durch Labor, Krankenhaus (pro COVID-19-Fall können mehrere Meldungen vorliegen)Meldedatum, das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat.Berichtsdatum, das Datum, an dem die 7-Tage-Inzidenz jeweils tagesaktuell vom RKI berichtet wird

Die hospitalisierten COVID-19-Fälle werden zeitlich nach Meldedatum ausgewiesen. Je nach Verlauf und Meldehistorie des Falls kann es sein, dass das Meldedatum vor, zeitgleich oder nach dem Hospitalisierungsdatum liegt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Angaben zum Hospitalisierungsdatum nicht für jeden hospitalisierten COVID-19-Fall vorliegen, sondern teilweise von den Gesundheitsämtern nachermittelt werden müssen. Gleichzeitig zeigt sich für die vorhandenen Hospitalisierungsdaten, dass das Hospitalisierungsdatum und Meldedatum häufig eng beieinander liegen. Um eine vollständigere Darstellung der COVID-19-Hospitalisierungen zu erreichen wird daher auf das Meldedatum des positiven Infektionsnachweises zurückgegriffen.Bei der Bewertung der Daten sollte berücksichtigt werden, dass die betroffene Person bei Meldung noch gar nicht oder nur leicht erkrankt sein kann und sich eine schwere Erkrankung erst im Verlauf entwickelt. Wenn die Hospitalisierung mehr als 7 Tage nach der Meldung erfolgt, dann werden diese Fälle zum Berichtsdatum nicht in der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erfasst, sondern werden nur bei rückblickender Betrachtung der Daten sichtbar. Ebenso können Melde- und Übermittlungsverzug zu einer eingeschränkten Vollständigkeit der Daten führen. Die Daten sind demnach zum Berichtsdatum noch unvollständig. Nach einigen Tagen liegen die Informationen vollständiger vor, sodass sich die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für den Berichtstag im Nachhinein noch erhöht.

Geografischer Bezug der hospitalisierten COVID-19-Fälle

Die Daten werden in der Regel von dem Gesundheitsamt an das RKI übermittelt, das für den Wohnort der betroffenen Person zuständig ist. In Einzelfällen können die Gesundheitsämter von dieser Regelung abweichen. Wenn die betroffene Person z.B. in Niedersachsen wohnhaft ist, aber in Hamburg hospitalisiert wird, dann erfolgt die Zuordnung zum Bundesland Niedersachsen. Das bedeutet, dass die Daten keinen direkten Rückschluss auf die Krankenhausbelegung der jeweiligen Bundesländer zulassen.

Weitere Veröffentlichung der Daten

Eine grafisch aufbereitete Darstellung der Daten zu COVID-19-Hospitalisierungen werden gemäß §28a IfSG auf der RKI-Webseite werktäglich aktualisiert unter folgendem Link veröffentlicht: https://rki.de/covid-19-trends

Distributionen (Ressourcen / Daten)

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Beschreibung:
Rhein-Kreis Neuss: Hospitalisierungen 7-Tages-Inzidenz CSV
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Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Diese offenen Daten wurden zuletzt am 18.03.2023 notarisiert.
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COVID-19,
Corona

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