Auch über 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges werden in der Landeshauptstadt Düsseldorf immer noch Blindgänger, z. B. bei Bauarbeiten gefunden. Daher muß vor Erteilung einer Baugenehmigung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden.
Informationen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit und Verhaltensregeln beim Auffinden von Kampfmitteln finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf.
Bei einem Kampfmittelfund ist umgehend die Feuerwehr Düsseldorf unter der Rufnummer 112 zu informieren.
Der Bereich Bevölkerungsschutz in der Abteilung Gefahrenabwehr und Rettungsdienst richtet im Folgenden einen Krisenstab ein, der dann u. a. die Gefahrenbereiche festlegt, die um den Kampfmittelfund gebildet werden müssen. Maßnahmen zur möglichen Evakuierung eines Gefahrenbereiches werden eingeleitet. Des Weiteren wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf zur Entschärfung angefordert. Unter der Rufnummer 3 889 889 wird ein Bürger-/Gefahrentelefon eingerichtet.
Der Evakuierungsbereich wird in Gefahrenbereich A und Gefahrenbereich B eingeteilt.
Die Radien der Gefahrenbereich A und B richten sich nach der Größe und Lage des Bombenfundes sowie der Topographie des umliegenden Gebietes z. B. Bebauung, Freifläche.
Menschen im Gefahrenbereich A werden evakuiert und müssen ihre Häuser und Wohnungen verlassen.
Im Gefahrenbereich B darf sich niemand im Freien aufhalten.
Bei der Evakuierung von Personen wird die Feuerwehr Düsseldorf durch verschiedene Dienststellen wie dem Ordnungsamt, Amt für Verkehrsmanagement sowie der Polizei und der Rheinbahn unterstützt. Die Evakuierung von Krankenhäusern und Altenheimen im Gefahrenbereich A wird durch den Krisenstab koordiniert und durch die Hilfsorganisationen unterstützt und durchgeführt. Sie sind auch für die Versorgung von Personen in den Betreuungsstellen wie z. B. Turnhallen, Aulen während des gesamten Zeitraums der Sperrung zuständig.
Im Jahr 2018 selbst gab es keinen Kampfmittelfund.
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