Eine Open Data-Regelung für NRW

Eine Open Data-Regelung für NRW

Die neue Open Data-Bereitstellungspflicht steigert Transparenz und Innovation in NRW

NRW als Vorreiter: Mit Einführung der neuen Open Data-Regelung wird ein weiterer Meilenstein zu einer digitalen, offenen und transparenten öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen erreicht.

Zuletzt geändert am 26. August 2022

Mit dem neu eingeführten § 16a im E-Government-Gesetz NRW werden die Landesbehörden dazu verpflichtet, ihre Daten unverzüglich nach der Erhebung in maschinenlesbaren Formaten zur freien und uneingeschränkten Verwendung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Daten der Verwaltung, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erhoben haben und bei denen einer Veröffentlichung keine anderen Regelungen entgegenstehen. Das wäre beispielsweise bei personenbezogenen Daten der Fall. Über das Open.NRW-Portal und kommunale Open Data-Portale sind bereits eine Vielzahl offener Daten veröffentlicht worden. Doch erst durch die neue gesetzliche Verankerung können Nutzerinnen und Nutzer nun darauf bauen, einen verlässlichen Zugang zu einer Vielzahl an Daten zu bekommen. Ziel der Regelung ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns zu steigern und gleichzeitig das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial offener Daten auszubauen.


NRW sichert sich mit dem Open Data-Regelung eine Vorreiterrolle

Mit Einführung der Open Data-Regelung wird einer der Meilensteine des Koalitionsvertrags, der unter anderem die vollständige Digitalisierung der Verwaltung bis 2025 vorsieht, erreicht.

Die neue Open Data-Regelung tritt zum 14.07.2020 im Zuge der Novellierung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) in Kraft. Mit dem EGovG NRW wird die nachhaltige Fortentwicklung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen verfolgt.

Während einer Online-Beteiligung konnte die Öffentlichkeit Stellungnahmen zu der Novellierung einreichen.


Open Data ist für alle da!

Die offenen Daten der Verwaltungen sollen allen Nutzern zugänglich gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger können so beispielsweise dank offener Verkehrsdaten ihre Wochenendausflüge in der Region planen. Unternehmen stehen Geodaten für die Entwicklung digitaler Produktive wie Wander-Apps, dem Ausbau von Mobilfunknetzen oder bei der Trassenplanung zur Verfügung. Der Wissenschaft kommen offene Daten für Forschungszwecke und zur effizienten Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zu Gute – so zum Beispiel im Rahmen der OpenAir Cologne Initiative geschehen, die sich der Messung der Luftqualität in Köln verschrieben hat.

Der kostenlose Zugang zu diesen offenen Daten liefert wichtige Impulse für wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.


Open Data als verwaltungsinterner Innovationsmotor

Auch verwaltungsintern soll das Gesetz Motor für Innovation sein: Steuerungsrelevante Informationen sollen leichter zugänglich, Datensilos aufgebrochen und ein effizienter Austausch von Daten ermöglicht werden. Damit werden wichtige Grundlagen für ressortübergreifende Möglichkeiten der Datenanalyse gelegt. Der dadurch vorangetriebene Wissensaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungen kann auf Dauer zu mehr Effizienz bei der Erfüllung von Aufgaben führen.