Erste NRW-weite Öffentlichkeitsbeteiligung startet auf Beteiligung.NRW

Erste NRW-weite Öffentlichkeitsbeteiligung startet auf Beteiligung.NRW

Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung

Damit Antragsteller künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem auf rein digitalem Weg beantragen können, treibt NRW die Digitalisierung der Verwaltung voran. BürgerInnen können sich bis zum 6. August auf der Onlineplattform beteiligung.nrw.de zum Referentenentwurf der Landesregierung äußern, der die Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung vorsieht.

Zuletzt geändert am 30. Juli 2024

Der Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen wird immer digitaler. Damit Antragsteller künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem auf rein digitalem Weg beantragen können, treibt Nordrhein-Westfalen die Digitalisierung der Verwaltung voran. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 6. August auf der Onlineplattform www.beteiligung.nrw.de zum Referentenentwurf der Landesregierung äußern, der die Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung vorsieht.

So wird durch den Gesetzentwurf im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW übergreifend für alle Verwaltungsverfahren klargestellt, dass dort, wo es möglich ist, eine elektronische Verfahrensabwicklung gegenüber derjenigen in Papierform zu bevorzugen ist und entsprechende elektronische Verfahren zu entwickeln sind. Konkrete Erleichterungen bringt der genannte Entwurf für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in mehreren vielfältigen Bereichen wie dem Freizeitsport, wo beispielweise die Fischereierlaubnis per E-Mail beantragt werden kann, aber auch im Bereich der partizipativen Demokratie, indem im Informationsfreiheitsgesetz NRW klargestellt wird, dass der Antrag auf Informationszugang auch per E-Mail gestellt werden kann. Außerdem werden verschiedene Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dahingehend geändert, dass Unterlagen und Anträge nicht mehr schriftlich eingereicht werden müssen. Beispielsweise können Juristinnen und Juristen die Zulassung zum Notenverbesserungsversuch im Zweiten Staatsexamen nun elektronisch stellen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Unser Ziel ist es, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert wie möglich zu machen. Dazu gehört, dass wir mithilfe der Digitalisierung viele Behördengänge überflüssig machen, weil Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Die Landesregierung baut hierzu mit dem vom Digitalisierungsministerium koordinierten Gesetzesvorhaben zahlreiche Schriftformerfordernisse in Fachgesetzen und -verordnungen ab, um Verwaltungsprozesse zu erleichtern.“

Außerdem soll eine Experimentierklausel in das E-Government-Gesetz NRW eingeführt werden. Aufgrund dieser Klausel können die Ministerien und der Ministerpräsident Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen sie für einen befristeten Zeitraum zur Erprobung digitaler Formen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen wollen.

Prof. Dr. Meyer-Falcke, CIO der Landesregierung NRW:
„Hierdurch können Erkenntnisse zu neuen und flexibleren Formen der Aufgabenerledigung gewonnen werden, die in die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung der Landesverwaltung einfließen sollen.“

Das Portal Beteiligung.NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen – ob vor Ort in ihrer Kommune oder bei Vorhaben der Landesregierung. Dafür unterzeichneten Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Thomas Popp, CIO des Freistaats Sachsen, im Januar 2021 eine Kooperation zur kostenlosen Nachnutzung der sächsischen Beteiligungssoftware. In einer ersten Phase pilotieren die Kolpingstadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich: Hier können sich Bürgerinnen und Bürger schon jetzt aktiv und digital einbringen. Geplant ist, das Beteiligungsportal ab Herbst allen Landesbehörden und Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Verwaltungshandeln und ist ein zentraler Baustein der Open Government-Strategie NRW. Die Möglichkeit zur Teilhabe unterstützt eine lebendige Demokratie und ermöglicht der Regierung sowie den Verwaltungen effizienter und im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten.

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Hier geht es zum Portal Beteiligung.NRW