Grundlagen leicht und verständlich: Was bedeutet Open Data?

Titelbild des Open Data-Guides von Open.NRW

Grundlagen leicht und verständlich: Was bedeutet Open Data?

Ein Überblick für Einsteigerinnen und Einsteiger

Der Überblick zu Open Data: grundlegende Informationen und relevante Rechtsgrundlagen zu Open Data sowie Tipps zur Bereitstellung von Daten.

Thema:
Open Data
Format:
Praxistipps
Zuletzt geändert am 27. Mai 2024
Icon Wissen
  • Open Data sind Datensammlungen, die für alle kostenlos und öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
     
  • Die öffentliche Verwaltung verfügt über einen großen Datenpool, der in vielfältiger Weise weitergenutzt werden kann. Um diese Chancen zu ergreifen, ist es für Verwaltungen wichtig, Daten für eine mögliche Veröffentlichung umfassend und rechtlich eindeutig zu identifizieren.
     
  • Bei der Veröffentlichung von Verwaltungsdaten ist das Dateiformat für die Qualität der Daten entscheidend. Daher ist es wichtig, die Nachteile von z. B. PDF-Dateien zu verstehen und CSV, Shape-Files oder JSON-Dateien zu kennen.

Sie sind auf der Suche nach einer ersten Übersicht zu Open Data? Dieser Beitrag hilft Ihnen, ein Verständnis für Open Data zu entwickeln, Gesetze und Richtlinien rund um Open Data kennenzulernen und Sie erfahren, was es bei der Identifizierung und anschließenden Veröffentlichung von Daten zu beachten gilt.

Open Data in der öffentlichen Verwaltung

Wenn von Open Data die Rede ist, ist zumeist Open Government Data gemeint, offene Verwaltungsdaten: Akteurinnen und Akteure der öffentlichen Verwaltung erheben regelmäßig Daten oder lassen diese erheben. Ob Statistiken zur Bevölkerung, Zahlen zu freien Plätzen und Kapazitäten in der Pflege oder Karten, die die Lärmbelastung im Straßenverkehr abbilden: Diese Daten sollen nicht nur für die Arbeit der Verwaltung genutzt werden, sondern im Interesse der Allgemeinheit allen Interessierten als Open Data ohne Einschränkung zur freien Nutzung und Weiterverbreitung frei zugänglich gemacht werden.

Was genau versteht man unter Open Data?

Offene Verwaltungsdaten sind …

  • Daten, die von Behörden selbst oder durch Dritte erhoben wurden,
  • frei über öffentlich zugängliche Netze verfügbar,
  • maschinenlesbar,
  • frei verwendbar, d.h., Rechte Dritter werden nicht verletzt,
  • nicht auf Personen bezogen,
  • frei von sicherheitsrelevanten Informationen.
    Gemäß der international anerkannten „Open Definition“ der Open Knowledge Foundation gelten Daten als offen, wenn es keine rechtlichen oder technischen Hürden gibt, die den Zugang und die Arbeit mit diesen Daten einschränken.   Um den offenen Zugang zu diesen Daten sowie die Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung zu gewährleisten, sind maschinenlesbare Formate, die übersichtliche und dauerhafte Bereitstellung und offene Lizenzen wichtige Voraussetzungen.

Wieso eigentlich Open Data? Wem nutzt Open Data?

Verfügbare und schnell auffindbare Daten sind wichtige Bausteine für datengetriebene Geschäftsmodelle und Politikentscheidungen, Innovationen, eine dynamische Wirtschaft und eine lebendige Zivilgesellschaft. Offene Daten sind dabei eine Grundvoraussetzung, um vorhandene Datenschätze zu heben und zentral zugänglich zu machen.

 

Nutzen von Open Data für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure können mit offenen Daten innovative Anwendungen zur Erleichterung des Alltags schaffen, neue Geschäftsmodelle erschließen oder neue Bedeutungszusammenhänge aufzeigen. So können offene Daten auch das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien stärken.

Wie vielfältig die Anwendungen sind, mit denen Open Data in der Praxis genutzt wird, können Sie auch bei einem Besuch des Open Data-Showroom von Open.NRW entdecken.

Die Vorteile von offenen Daten für Bürgerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft übersichtlich auf einen Blick: 

  • Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns
  • Mehr Partizipation durch bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen
  • Mehr und neues Wissen aus einer Kombination von Datenquellen und Datensammlungen
  • Mehr Innovation: neue Geschäftsmodelle oder soziale Innovationen; verbesserte oder neue Produkte und Dienstleistungen auf Basis offener Daten

 

Nutzen von Open Data für die Verwaltung

Auch die Verwaltung selbst profitiert von der Öffnung ihrer Daten. Der einfache Zugang zu Daten erleichtert den Arbeitsalltag und kann die interne sowie behördenübergreifende Zusammenarbeit verbessern. Durch die Offenlegung der Daten werden Verwaltungsentscheidungen transparenter und das Vertrauen in die Verwaltung wird gestärkt. Open Data kann zu einer Entlastung der Daten bereitstellenden Behörde führen, denn die proaktive Veröffentlichung von Daten kann die Anzahl an Auskunftsanfragen deutlich verringern.

Die Vorteile von offenen Daten für Verwaltungen übersichtlich auf einen Blick: 

  • verbesserter (Informations-)Austausch und Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung
  • effizientere Verwaltungsabläufe und Weiterentwicklung von Behördendienstleistungen
  • Wirkungsmessung von politischen Entscheidungen
  • Chancen für neue Kooperationsformen und Zusammenarbeit, z.B. mit Wirtschaft oder Zivilgesellschaft

Rechtliche Grundlagen zu Open Data in Nordrhein-Westfalen

Verpflichtung für Behörden des Landes

§ 16a Abs. 1 EGovG NRW verpflichtet die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen zur Veröffentlichung von Verwaltungsdaten. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht zur Veröffentlichung von Daten nach § 16a Abs. 1 EGovG NRW verpflichtet, können ihre Daten allerdings ebenfalls offen zur Verfügung stellen.

 

Für welche Daten gilt in NRW die Veröffentlichungspflicht?

Die Veröffentlichungspflicht nach § 16a EGovG NRW betrifft nur Daten, die zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe erhoben wurden. Nach § 16a Abs. 2 muss es sich um Daten handeln, die der „Behörde elektronisch gespeichert und in Sammlungen strukturiert vorliegen“ und „ausschließlich Tatsachen enthalten, die außerhalb der Behörde liegende Verhältnisse betreffen“. Wichtig: Es besteht keine Pflicht zur Digitalisierung von analogen Aufzeichnungen zum Zwecke der Veröffentlichung.

Weiter gilt, dass die Strukturiertheit der Daten eine wesentliche Voraussetzung der Veröffentlichungspflicht ist. Dokumente wie Anträge, Vermerke, Verwaltungsakten, Studien, Berichte und E-Mails sind daher keine Daten im Sinne von § 16a EGovG NRW.

Daten, die beispielsweise zur Organisation oder Erleichterung des Dienstablaufs oder im Rahmen der Rechts- oder Fachaufsicht erhoben werden, sind ebenfalls nicht bereitzustellen, da sie innerhalb der Behörde liegende Angelegenheiten betreffen.

Übrigens: Wenn keine Pflicht zur Veröffentlichung nach § 16a EGovG NRW besteht, ist noch zu prüfen, ob eine Veröffentlichung oder sonstige Bereitstellung aufgrund spezieller Vorschriften zu Open Data wie dem UIG NRW und dem GeoZG NRW erfolgen muss.

Tipp: Eine praktische Hilfestellung bei der internen Prüfung von Daten ist diese Checkliste.

 

Wenn Daten „vertraulich“ sind: Müssen sie dennoch veröffentlicht werden?

Einschränkungen und Ausnahmen von der Datenveröffentlichungs(pflicht) können sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz, aber auch aus weiteren Gesetzen ergeben. So ist eine entsprechende Einschränkung der Informationsbereitstellung geboten und erforderlich, wenn

  • der Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung gefährdet ist,

  • eine Veröffentlichung dem Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses entgegensteht,
  • der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gefährdet ist oder
  • von einer Veröffentlichung aus Gründen des Datenschutzes abzusehen ist.
Geeignet als Open Data sind Daten, die keinerlei Informationen über einzelne Personen enthalten oder Rückschlüsse erlauben.  Sofern Datensätze einzelne personenbezogene Daten enthalten, können diese aber anonymisiert werden, sodass ein kompletter Datensatz dennoch bereinigt als Open Data veröffentlicht werden kann!

Mehr davon: Daten auf freiwilliger Basis veröffentlichen

Daten können selbstverständlich auch auf freiwilliger Basis der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Entscheiden sich öffentliche Stellen oder Unternehmen der Daseinsvorsorge dazu, Datensätze auf freiwilliger Basis bereitzustellen, sind aber die Einschränkungen und zuvor genannten Ausnahmen natürlich trotzdem zu berücksichtigen und vor der Veröffentlichung die Daten daraufhin zu prüfen.

Welche Daten kommen für eine Veröffentlichung als Open Data infrage?

Es lohnt sich immer: Die Auseinandersetzung mit bereits veröffentlichten Daten ist hilfreich, wenn es darum geht, Daten für eine mögliche Veröffentlichung zu identifizieren. Hierzu können das OpenNRW-Portal, Open Data-Portale anderer Bundesländer und des Bundes sowie der sogenannte Musterdatenkatalog für Kommunen für Recherchen und praktische Inspiration genutzt werden. Auch die Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Wissenschaft und Forschung nach bestimmten Daten hilft bei der Frage, welche Daten aus welchen Themenbereichen in welcher Form veröffentlicht werden sollten.

 

Tipp für Kommunen: Machen Sie die Potenzial-Analyse mit dem Musterdatenkatalog!

Der Musterdatenkatalog, den die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit GovData, KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung und der Open Knowledge Foundation Deutschland entwickelt, zeigt auch Open Data-Potenziale auf.

So funktioniert es: Wenn Sie sich in der Suche alle Datensätze für eine bestimme Kommune anzeigen lassen, erscheint im Datentool der Button “Potenzial anzeigen”. Mit einem Klick sehen Sie dann, welche Musterdatensätze die von Ihnen ausgewählte Kommune bereits veröffentlicht hat – und Sie sehen auch, welches Potenzial zur Veröffentlichung an Datensätzen die Kommune noch hat. Das heißt: Das „Potenzial“ einer Kommune ist die Anzahl von Musterdatensätzen, die in mindestens einer der ausgewähltem Vergleichskommunen veröffentlicht wurden, aber noch nicht in dieser Kommune selbst. Der Bezugspunkt zur Berechnung des Potenzials einer Kommune ist übrigens die Gesamtheit der Musterdatensätze aller Kommunen.

Gemeinsame Qualitätsstandards zur Datenbereitstellung: Darauf ist zu achten

Hier als PDF herunterladen.

In § 16a EGovG NRW – und insbesondere der zugehörigen Open Data Verordnung - ist geregelt, wie Daten als Open Data bereitzustellen sind. Auch für Behörden, die Daten auf freiwilliger Basis über öffentlich zugängliche Netze auf elektronischem Weg bereitstellen möchte, sind diese Regelungen wichtig: Nach § 16a Abs. 6 S. 1 EGovG NRW werden Daten mit Metadaten und grundsätzlich maschinenlesbar und möglichst offen im Sinne des § 16 zur Verfügung gestellt.

Bei der Veröffentlichung offener Daten legen Nutzungsbestimmungen fest, unter welchen Bedingungen ein Datensatz verwendet werden kann. Die bereitgestellten Daten einschließlich zugehöriger Metadaten sind mit einem Nutzungsrecht (Lizenz) zu versehen. Die Lizenzen Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 und die Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication sind bevorzugt zu nutzen, da sie eine einfache Weiterverwendung der Daten ermöglichen.

Versuchen Sie möglichst, Daten in diesen Formaten zu veröffentlichen: XLSX/CSV; EPUB; XML; GeoPackage; OGG, FLAC, MP3; Linked Data; Plain Text; TIFF, PNG, JPEG 2000, GIF, SVG; JSON; LAS; HTML; RESTful APIs, HTTP APIs; OpenDocument; YAML; Vector Tiles. Empfohlene Lizenzen sind bevorzugt zu nutzen, da sie eine einfache Weiterverwendung der Daten ermöglichen: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 oder CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication. Weitere Lizenzen sind zu nutzen, wenn eine Namen
Die Festlegung der Open Data-Verordnung; Quelle: Eigene Darstellung @MHKBD

 

Grundlagenwissen zum Mitnehmen? Alle Inhalte des kompakten Open Data Guides von Open.NRW finden Sie hier zum Download.

Fazit zu den Grundlagen von Open Data in NRW

Grafik Fazit mit Symbol-Icon

Open Data findet auf allen Verwaltungsebenen statt. Der Bund und Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben Open Data-Gesetze verabschiedet und auch Kommunen haben vielfach bereits eigene Initiativen gestartet. Open Data-Rankings, wie der EDP Open Data Maturity Report verdeutlichen zudem den internationalen Stellenwert des Themas und zeigen den aktuellen Open Data-Reifegrad der EU-Länder auf. Deutschland belegt in den Rankings bisher zumeist mittlere Plätze – ein weiter Ansporn, gemeinsam das Angebot an offenen Verwaltungsdaten in Nordrhein-Westfalen noch weiter auszubauen und die enormen Potenziale auszuschöpfen.