Online-Beteiligung zur Novellierung des EGovG NRW!

Online-Beteiligung zur Novellierung des EGovG NRW!

Bis zum 31. Oktober 2019 haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Anregungen einzubringen.

Die Landesregierung möchte die Verwaltung noch schneller und umfassender digitalisieren und zwar auf Basis einer Novellierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW). Geplant ist dabei auch die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Landesbehörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten als Open Data bereitzustellen.

Zuletzt geändert am 26. August 2022

Die Novellierung des EGovG NRW dient der nachhaltigen und beschleunigten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Willen der Landesregierung soll die vollständige Digitalisierung auf das Jahr 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden. Das Kabinett hat hierzu in der letzten Woche den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und die Anhörung der Verbände eingeleitet.

Die konkreten Ziele sind

  • Beschleunigen: Die nordrhein-westfälische Landesverwaltung wird bereits bis zum Jahr 2025 vollständig digitalisiert.
  • Erweitern: Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf weitere Behörden und Einrichtungen ausgeweitert.
  • Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden des Landes, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf der Plattform Open.NRW kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Darum geht es bei der Open Data-Regelung

Mit neuen Regelungen im Sinne eines Open Data-Gesetzes für NRW in Anlehnung an § 12a EGovG des Bundes wird die Veröffentlichung der Daten der Landesverwaltung weiter vorangetrieben und gesetzlich festgeschrieben. Dies soll das Regierungs- und Verwaltungshandeln für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen transparenter und nachvollziehbarer machen. Sie liefert darüber hinaus Impulse für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Denn je mehr hochwertige amtliche Daten einfach verfügbar und frei zugänglich sind, desto größer auch die Zahl der Anwendungsszenarien, die daraus entwickelt werden können: zum Beispiel in Form neuer Informationsangebote und datenbasierter Services, die den Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, der Wirtschaft und auch der Verwaltung selbst nutzen. 

Für die Novellierung des EGovG NRW möchte die Landesregierung alle Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung des neuen E-Government-Gesetzes einbinden, damit ihre Erfahrungen, Expertise und Erwartungen schnell und unmittelbar in die Arbeit von Politik und Verwaltung einfließen können.

Bringen auch Sie sich ein

Nutzen Sie die Beteiligungsplattform und teilen Sie uns Ihre Einschätzung zum vorliegenden Gesetzentwurf bis zum 31. Oktober 2019 mit! Tragen Sie dazu bei, dass die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen offener, schneller und innovativer wird. Auf der Beteiligungsplattform finden Sie auch das E-Government-Gesetz in seiner bisherigen und derzeit geltenden Fassung.