Beteiligung NRW

Beteiligung NRW

Bürgerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Plattform „Beteiligung NRW“ bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

 

 

Mit der Plattform Beteiligung NRW bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen das zentrale Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen – ob vor Ort in ihrer Kommune oder bei Vorhaben der Landesregierung.

Mit Beteiligung NRW möchte die Landesregierung den Einstieg in die Beteiligungsangebote des Landes vereinfachen und die Qualität der Partizipation steigern. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.

Sie möchten als Landesbehörde, Kommune oder Kreis in Nordrhein-Westfalen eine eigene Beteiligungsseite aufbauen? Hier gelangen Sie zur Infozentrale des Beteiligungsportals, wo Sie Hinweise zur Einrichtung, Nutzung, Gestaltung, Schulungen u.v.m. bekommen.
Hier finden Sie aktuelle Beteiligungen aus Nordrhein-Westfalen:

© pixabay
Mängelmelder
Gemeinde Ostbevern
Verkehr und Mobilität

[Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]

Aktiv
25.04.2024 bis 17.05.2024
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Beteiligung
Veranstaltung
Kreis Paderborn
Wirtschaft und Industrie

"KI für den Mittelstand"

Künstliche Intelligenz (KI) in Unternehmen - die neuesten Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen.


Aktiv
05.06.2024 16:00 Uhr
60 freie Plätze
Planzeichnung
Innenbereichssatzung
Stadt Lohmar
Frühzeitige Beteiligung

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 des 
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 
(BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 
(BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist. 

Aktiv
25.04.2024 bis 27.05.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Bebauungsplan
Stadt Lohmar
Frühzeitige Beteiligung

hier:  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Aktiv
25.04.2024 bis 27.05.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Bebauungsplan
Stadt Lohmar
Öffentliche Auslegung

hier: Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 i.V.m. §4 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Ankündigung
29.04.2024 bis 31.05.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Flächennutzungsplan
Stadt Lohmar
Erneute Beteiligung

hier: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Ankündigung
06.05.2024 bis 07.06.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Bebauungsplan
Stadt Lohmar
Erneute Beteiligung

hier: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Ankündigung
06.05.2024 bis 07.06.2024
0 Stellungnahmen