Beteiligung NRW
Bürgerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen
Mit der Plattform Beteiligung NRW bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen das zentrale Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.
Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen – ob vor Ort in ihrer Kommune oder bei Vorhaben der Landesregierung.
Mit Beteiligung NRW möchte die Landesregierung den Einstieg in die Beteiligungsangebote des Landes vereinfachen und die Qualität der Partizipation steigern. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.
Sie möchten als Landesbehörde, Kommune oder Kreis in Nordrhein-Westfalen eine eigene Beteiligungsseite aufbauen? Hier gelangen Sie zur Infozentrale des Beteiligungsportals, wo Sie Hinweise zur Einrichtung, Nutzung, Gestaltung, Schulungen u.v.m. bekommen.
Hier finden Sie aktuelle Beteiligungen aus Nordrhein-Westfalen:
Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]
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Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.