Die Landesregierung möchte die Verwaltung noch schneller und umfassender digitalisieren und zwar auf Basis einer Novellierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW). Geplant ist dabei auch die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Landesbehörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten als Open Data bereitzustellen.