Verwendung von Open Data-Lizenzen

Verwendung von Open Data-Lizenzen

Ein rechtliches Kurzgutachten

Wenn Daten der öffentlichen Verwaltung als Open Data veröffentlicht werden, ist dessen Verwendungsrecht durch Nutzungsbedingungen festgelegt. Diese Bedingungen sind jedoch nicht immer einheitlich, wodurch die Bearbeitung und Weiterverbreitung der Daten eingeschränkt werden kann. Das rechtliche Kurzgutachten bietet eine Hilfestellung im Umgang mit den unterschiedlichen Lizenzen.

Zuletzt geändert am 18. März 2020

Der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen steht bei der Veröffentlichung von Open Data eine Vielzahl möglicher Lizenzbedingungen zur Verfügung. Neben den beiden Varianten der Datenlizenz Deutschland 2.0 kommen vor allem Varianten der als „Open Data“-Lizenzen eingestuften Creative Commons sowie der Open Data Commons in Betracht. Nutzer der offenen Daten, die diese wiederum in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form als Open Data weiterveröffentlichen wollen, stehen diese Wahlmöglichkeiten ebenso zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass ein Werk oder eine Datenbank von verschiedenen Verwendern unter verschiedenen Nutzungsbedingungen veröffentlicht wird. Die Vielzahl der Nutzungsbedingungen kann zu Inkompatibilitäten zwischen den Lizenzen führen. Dadurch würden Nutzer davon abgehalten, Datensätze unter verschiedenen Lizenzen miteinander zu verbinden und weiterzuverbreiten.

Inhalt und Ergebnis des Gutachtens

Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle Open.NRW ein Kurzgutachten erstellen lassen. Im Fokus liegt die Prüfung, ob die Datenlizenz Deutschland 2.0 (dl-de/zero 2.0- und dl-de/by-2-0) ein Kompatibilitätsproblem mit anderen Lizenzen hat und ob in diesem Sinne andere Lizenzen zu bevorzugen sind. Damit soll das Ziel verfolgt werden, eine möglichst ungehinderte Verwertung und Bearbeitung des als Open Data zur Verfügung gestellten Datenmaterials sicherzustellen. Die Handreichung gibt Hilfestellung und dient als Grundlage für weitere Diskussionen über Lizenzen im Datenportal Govdata des IT-Planungsrates.

Titelseite des Rechtlichen Kurzgutachtens zu Open Data-Lizenzen

Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Datenlizenz Deutschland 2.0 weiterhin für die Veröffentlichung von Open Data des Landes NRW zu verwenden sind. Um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, ist jedoch eine Fortentwicklung und Flexibilisierung der Lizenzen zu erwägen. Dazu wird in dem Bericht ein Lösungsansatz basierend auf dem OpenStreetMaps-Gedanken vorgestellt: Als ausreichend erachtet wird eine Veröffentlichung mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List, während Nutzer auf der entfernteren Stufe eine Rückverfolgbarkeit über die Seite des Erstveröffentlichers sicherstellen müssen.

Mehr Informationen zu den Deutschland 2.0 – Lizenzen, zu Fragen der Kompatibilität, zu Nutzungsrechten der verschiedenen Open Data-Lizenzen, eine detaillierte Stellungnahme zur weiteren Verwendung der Datenlizenz Deutschland 2.0 sowie eine Handlungsempfehlung, finden Sie in dem Rechtlichen Kurzgutachten – Datenlizenzen für Open Government Data (PDF, 2,41 MB).