Zufallsauswahl für die Bürgerbeteiligung: Vorteile und Methoden

Titelgrafik mit dem Text: „Zufällig ausgewählte Bürger:innen erhöhen die Repräsentativität“

Zufallsauswahl für die Bürgerbeteiligung: Vorteile und Methoden

So gelingt die bessere Repräsentation der Zivilgesellschaft

Die Zufallsauswahl ist der Königsweg, um in Beteiligungsprozessen Bürgerinnen und Bürger gut zu repräsentieren. Was muss man berücksichtigen?

Thema:
Beteiligung
Format:
Praxistipps
Zuletzt geändert am 18. August 2025
Icon Wissen
  • Unterschiedliche Menschen an einen Tisch zu bringen, ist gar nicht so leicht. Um Echokammern, Politikverdrossenheit und die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden, braucht es deshalb Formate, um alle relevanten Zielgruppen einzubeziehen.
     
  • Geloste Bürgerversammlungen sind dabei ein vielfach erfolgreich eingesetztes Mittel, um Menschen zusammenzubringen, die sonst vielleicht nie eine Diskussion miteinander geführt hätten oder überhaupt aufeinandergetroffen wären. 
     
  • Die Demokratie per Los ist dabei jedoch gar nicht so neu. Schon die alten Griechen kannten politische Systeme, die Losverfahren beinhalteten. In Deutschland wurde diese Praxis im Beteiligungskontext bereits seit 1976 in rund 80 deliberativen Verfahren angewendet. In jüngster Zeit wird sie insbesondere im Rahmen von Bürgerräten eingesetzt.  

Es kommen doch immer nur die Gleichen? Viele frei zugängliche Beteiligungsprozesse haben das Problem, dass besonders bestimmte Milieus und sozio-demographische Gruppen damit nicht erreicht werden. Dadurch kommen wichtige Themen häufig gar nicht erst bei den relevanten Zielgruppen an. Der vorliegende Beitrag zeigt, wie die zufällige Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern diese Herausforderungen bewältigt und dabei produktivere Diskussionen zwischen den Teilnehmenden an Beteiligungsprozessen ermöglicht. Er zeigt auf, wann sie infrage kommt und was es dabei sonst noch zu berücksichtigen gibt.    

Was ist mit Zufallsauswahl genau gemeint?

Die Zufallsauswahl unterscheidet sich von der klassischen Selbstauswahl, bei der sich Bürgerinnen und Bürger in einem offenen Verfahren für die Teilnahme an einem Beteiligungsverfahren anmelden. Die Selbstauswahl bietet zwar eine hohe Chance auf motivierte Teilnehmende, die sich stark für den Beteiligungsgegenstand interessieren. Die Stärke der Zufallsauswahl, bei der Teilnehmende per Los ausgewählt werden, liegt hingegen in der besonders hohen Vielfalt und Repräsentativität der Teilnehmenden.

Dies wird durch gezielte Quotierung entlang sozio-demographischer Merkmale (wie Alter, Geschlecht und Bildung) sichergestellt. Dieses Vorgehen wird als geschichtete oder gestaffelte Zufallsauswahl bezeichnet. Es unterscheidet sich von der reinen Zufallsauswahl, bei der jedes Individuum die gleiche Chance hat, ausgewählt zu werden. Diese geschichtete Zufallsauswahl stellt heute den Regelfall dar, um Teilnehmende für eine Bürgerbeteiligung auszuwählen.

Über die kommunalen Einwohnermelderegister werden zunächst Bürgerinnen und Bürger mit den entsprechenden Merkmalen ermittelt und aus diesen Zufallsstichproben gezogen. Zum Einsatz kommen dabei Excel-Dateien über die Funktion „Zufallsbereich“, um dann per Algorithmus die Parameter wie Alter einstellen zu können. Für die Bestimmung der Zielgruppen gibt es beispielsweise Vorlagen von More in Common.

Welche Vorteile bietet die zufällige Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern?

Der Zufall ist fair und konsistent und kann verlässlich Teilnehmende für Beteiligungsprozesse auswählen. Eine richtig angewendete Zufallsauswahl erhöht die diverse und repräsentative Vertretung der Menschen signifikant – und stärkt damit auch die Legitimität von Beteiligungsverfahren.

Über die zufällige Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern wird ein gesellschaftlicher Querschnitt gebildet. So kommen Menschen aus unterschiedlichen Regionen, mit verschiedenen Hintergründen und Perspektiven zusammen. Durch eine sensible und neutrale Moderation entsteht ein Raum für echte Deliberation auf Augenhöhe, der in unserer heutigen Zeit nicht mehr allzu häufig geboten wird.

Deliberation kurz erklärt: Bei der Deliberation sichert der Austausch von Argumenten die Entscheidungsfindung. Dabei sind alle Teilnehmenden gleichberechtigt. Das Abwägen (lt. deliberare) der Argumente gegeneinander soll dabei die beste Lösung ermöglichen.

In ihrer Rolle als zufällig ausgewählte Bürgerschaft, die mit einer konkreten politischen Frage betraut werden, fokussieren sich die Menschen schnell auf das Gemeinwohl und gemeinsame Lösungen, statt eigene Interessen gegen andere durchsetzen zu wollen.

Das Momentum der Repräsentation bestimmter Gruppen entfällt zugunsten der Repräsentation des ganzen (Bundes-)Landes oder der jeweiligen Zielgruppen vor Ort. So kann eine sachorientierte, kompromissbereite und ergebnisoffene Atmosphäre entstehen: Das Ziel aller Beteiligten ist eine Lösung zu finden, die für alle, für die gesamte Zielgruppe funktionieren kann. Die Ergebnisse, die aus diesen Diskussionen entstehen, sind gleichermaßen konstruktiv wie weitreichend, und geben der repräsentativen Politik Empfehlungen für ihr Handeln, beispielsweise in einem Bürgerrat.

Hieraus ergibt sich die Stärke zufallsbasierter Beteiligung: Die Bürgerinnen und Bürger ersetzen keine Expertenanalysen oder fachliche Empfehlungen, sie wägen vielmehr den gesellschaftlichen Bedarf und Willen ab und arbeiten gemeinsam heraus, was dem Volk als Souverän wirklich wichtig ist. Die hohe Sach- und Gemeinwohlorientierung und das konstruktive Herangehen führen zu Lösungsansätzen für festgefahrene politische Konflikte und Themen, bei denen sich politische Positionen bislang unvereinbar gegenüberstehen.

Verantwortliche für Entscheidungen sowie Beobachterinnen und Beobachter des Prozesses erkennen die Werte und Beweggründe der Teilnehmenden in zufallsbasierten Verfahren viel besser und erhalten Einblick in die Urteils- und Bewertungswege der Menschen.

Wann kommt eine Zufallsauswahl infrage?

Die Zufallsauswahl eignet sich prinzipiell für alle Beteiligungsprojekte, auch digitale Bürgerbeteiligung, unabhängig vom Thema und auf lokaler ebenso wie auf nationaler, europäischer oder sogar globaler Ebene.

 

Die Zufallsauswahl eignet sich insbesondere, wenn: 

  • Besondere Anforderungen an Repräsentativität und Heterogenität der Teilnehmenden bestehen (z. B. ein gesamtes Bundesland oder eine gesamte Gemeinde beteiligt werden soll)
  • Ein hoher Bedarf an Sachlichkeit und common sense (Gemeinwohl) besteht 
  • Politische (verfahrene) Patt-Situationen bestehen oder weitreichende Entscheidungen getroffen werden sollen 
     

Sie sollte hingegen nicht eingesetzt werden, wenn: 

  • Betroffene oder ganz bestimmte Zielgruppen gefragt sind 
  • Die Teilnehmenden-Auswahl wenig Geld kosten soll 
  • Wenig Vorlaufzeit für die Organisation des Beteiligungsprojekts gegeben ist 

 

Zu beachten ist dabei, dass die Zufallsauswahl nur dann sinnvoll ist, wenn sie mit einem deliberativen Prozess verbunden ist. Was bedeutet: Die Bürgerinnen und Bürger sollten also im Laufe der Beteiligung miteinander in Diskussion treten, Meinungen und Interessen darlegen und debattieren können.

Wie funktioniert die geschichtete Zufallsbürgerauswahl?

Bei der geschichteten Zufallsauswahl wird zunächst eine Grundgesamtheit festgelegt, aus der Personen mit bestimmten, vorab zu definierenden Merkmalen ausgewählt werden. Zu diesen zählen häufig u. a. die geographische Lage, das Alter, der Migrationshintergrund, die Staatsangehörigkeit, der Bildungsgrad sowie das Geschlecht. Prinzipiell können diese Merkmale jedoch an den speziellen Beteiligungsprozess – abhängig von der Datenlage – angepasst werden. Es ist hierbei möglich, bestimmte unterrepräsentierte Gruppen (z. B. junge Menschen) oder marginalisierte Gruppen (z. B. finanziell schwache Menschen) dabei überproportional zu berücksichtigen.   

Für die Ansprache in der Zufallsauswahl für die Bürgerbeteiligung bieten sich verschiedene Methoden an: Per Brief werden Personen mit den entsprechenden Merkmalen angeschrieben und gebeten, sich bei Interesse zurückzumelden. Die Adressen werden dabei auf Anfrage über die Einwohnermeldeämter oder spezielle Dienstleister, wie der Deutsche Post Direkt GmbH, ermittelt. Abhängig von der Rücklaufquote in den einzelnen sozio-demographischen Gruppen erhalten diese schließlich eine finale Zu- oder Absage.

Eine zweite Möglichkeit stellt die Ansprache über zufällig generierte Telefonnummern dar, wobei die angerufenen Personen zunächst wie bei der postalischen Ansprache über ein Online-Formular ihr Interesse bekunden und abhängig davon zum Beteiligungsprozess eingeladen werden.
Auf den ersten beiden Ansätzen aufbauend gibt es die aufsuchende Beteiligung, bei der insbesondere Personengruppen gesucht werden, die auf den anderen beiden Wegen schwer zu erreichen sind. Dabei werden nachgelagert zu den oben genannten Schritten potenzielle Teilnehmende persönlich aufgesucht und eingeladen, sich im Prozess zu beteiligen. Somit kann die Repräsentativität in Bezug auf die vorab festgelegten Merkmalsquoten nochmals erhöht werden.
 

Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigen Leitfragen, die man sich für eine erfolgreiche Durchführung einer Zufallsauswahl stellen sollte.

Welche Anreize und unterstützenden Maßnahmen erleichtern die Rekrutierung?

Damit bestimmte Bevölkerungsgruppen jedoch nach der Ansprache auch tatsächlich zusagen und teilnehmen, sind Anreize und unterstützende Maßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen sind zwar kein Ersatz für die Kernmotivation der Angesprochenen, um mitmachen, gehört werden oder Einfluss auf die Politik zu nehmen. Sie transportieren jedoch eine hohe Wertschätzung und können zusätzlich zur dauerhaften Teilnahme motivieren.

Essentiell für eine gleichberechtigte Teilhabe sind Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen, aber auch nicht finanzielle Anreize wie Teilnahmezertifikate oder ein geselliges Begleitprogramm sind zusätzlich denkbar. Bestimmte Zielgruppen benötigen dabei bisweilen spezifische Maßnahmen: Eltern können z. B. durch das Angebot von Kinderbetreuung, Menschen mit geringer technischer Affinität durch die Bereitstellung von technischen Geräten und Hilfestellung (z. B. bei digitalen Formaten) oder Unterstützung bei der Anfahrt motiviert werden. Wichtig: Achten Sie auf barrierefreie Angebote, um alle Teilnehmenden zu unterstützen.

Welche Faktoren sind im deliberativen Prozess mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zu berücksichtigen?

Mit der Auswahl der Teilnehmenden beginnt jedoch erst die Diskussion im deliberativen Prozess. Wenn die Universitätsprofessorin und der Maurer an einem Tisch sitzen, unterscheiden sich die Lebensrealitäten und das eigene Wissen bisweilen stark. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, allen Teilnehmenden wesentliche Diskussions- und Wissensgrundlagen im Prozess zu vermitteln, um ein gemeinsames Basiswissen zu schaffen. Häufig werden dafür Fachexpertinnen und -experten eingeladen, die über besondere didaktische Fähigkeiten verfügen und den Teilnehmenden relevante Informationen bürgernah vermitteln.

Manche Menschen werden es dabei gewohnt sein, ihre eigenen Positionen vor einem (zumeist fremden) Publikum zu artikulieren, für andere stellt dies hingegen eine wesentliche Herausforderung dar. Hierbei kommt es zu Beginn eines Beteiligungsprozesses darauf an, die Teilnehmenden miteinander vertrauter zu machen. In Beteiligungsprojekten mit sehr unterschiedlichen Bürgerinnen und Bürgern gilt es dabei außerdem umso mehr, die stillen Mitglieder zu Beiträgen zu ermuntern und die lauten bisweilen auch ein wenig zu bremsen.

Auf der Seite der vertretenden Politik und Verwaltung sowie mit Hilfe der begleitenden Moderation sollte bürgernahe, verständliche Kommunikation angewendet werden, um möglichst alle Anwesenden in den Prozess einzubinden. Aktives Zuhören und die Herstellung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre ermuntern dabei alle Teilnehmenden zu möglichst respektvollen Debatten.

Tipp: Lesen Sie sich mit der Handreichung „Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl – Das Zufallsprinzip als Garant einer vielfältigen demokratischen Beteiligung: ein Leitfaden für die Praxis“ tiefer in die vielfältigen Aspekte des Themas Zufallsauswahl ein. Der Leitfaden vermittelt Grundlagen, zeigt wichtige Aspekte bei der Planung von Beteiligungsprozessen mit Zufallsauswahl auf und stellt Praxisbeispiele anschaulich dar.

Fazit zur Zufallsauswahl für Beteiligungsverfahren

Grafik Fazit mit Symbol-Icon

Die Zufallsauswahl ist der Königsweg, um Vielfalt und annähernde Repräsentativität bei Beteiligungsprozessen zu erreichen. Das ermöglicht diversere Diskussionen und steigert die Ergebnisqualität durch die Vielfalt der Perspektiven. Beteiligungsprozesse mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sind jedoch aufwendig und erfordern einige Ressourcen bei der Konzeption und Ansprache im Beteiligungsprozess. Der Aufwand ist allerdings gut investiert, damit unterrepräsentierte oder marginalisierte Gruppen in den politischen Prozessen Gehör finden und die Demokratie somit inklusiver wird. Mehr Bürgerbeteiligung bedeutet eine Stärkung der Demokratie.