Beteiligung NRW

Beteiligung NRW

Bürgerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Plattform „Beteiligung NRW“ bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

 

 

Mit der Plattform Beteiligung NRW bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen das zentrale Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen – ob vor Ort in ihrer Kommune oder bei Vorhaben der Landesregierung.

Mit Beteiligung NRW möchte die Landesregierung den Einstieg in die Beteiligungsangebote des Landes vereinfachen und die Qualität der Partizipation steigern. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.

Sie möchten als Landesbehörde, Kommune oder Kreis in Nordrhein-Westfalen eine eigene Beteiligungsseite aufbauen? Hier gelangen Sie zur Infozentrale des Beteiligungsportals, wo Sie Hinweise zur Einrichtung, Nutzung, Gestaltung, Schulungen u.v.m. bekommen.
Hier finden Sie aktuelle Beteiligungen aus Nordrhein-Westfalen:

Beteiligung
Umfrage
Stadt Willich
Zukunft und Veränderung

Um unseren Service stetig zu verbessern und Ihre Anregungen aufzunehmen, möchten wir Sie nach Ihren Erfahrungen mit den Stadtteilbüros und den Angeboten vor Ort befragen und würden uns freuen, wenn Sie uns einige Minuten Ihrer Zeit schenken würden, um uns Ihre Erfahrungen mit den Stadtteilbüros mitzuteilen.

Vielen Dank!

Aktiv
26.04.2024 bis 30.04.2024
0 Teilnehmer
Beteiligung
Veranstaltung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Seit Januar 2024 liegt die Durchführung und Ausgestaltung der Kommunalberatung zur Klimafolgenanpassung NRW beim LANUV NRW. Im Rahmen dieser Veranstaltung möchte das Kommunalberatungsteam des Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien sich und seine Angebote vorstellen.

Die Veranstaltung findet online via Webex statt.

Aktiv
24.05.2024 10:00 Uhr
SportBox
Veranstaltung
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Freizeit und Tourismus

SportBox - Functional Training

Aktiv
31.05.2024 18:30 Uhr
10 freie Plätze
Beteiligung
Verfahren
Stadt Haltern am See
Räumliche Entwicklung

Die Straße „Am Schiötten“ liegt am Ortsrand von Sythen, südöstlich der Münsterstraße und südlich der Sythener Straße. Der schlechte Zustand der bestehenden Fahrbahndecke und die fehlende Entwässerung haben den verkehrsberuhigten Ausbau der Straße erforderlich gemacht. Die entsprechende Planung wurde durch den Bau- und Verkehrsausschuss am 17.09.2019 beschlossen.

Ankündigung
29.04.2024 bis 03.06.2024
0 Stellungnahmen
Beteiligung
Verfahren
Stadt Haltern am See
Räumliche Entwicklung

Die zusammenhängenden Straßen „Antoniusstraße“ und „Kapellenstraße“ liegen im Ortsmittelpunkt von Lavesum und werden beide von der Rekener Straße angefahren. Der schlechte Zustand der bestehenden Fahrbahndecke, die in Teilen fehlende Entwässerung sowie Beleuchtung haben den verkehrsberuhigten Ausbau der Straße erforderlich gemacht. Die entsprechende Planung wurde durch den Bau- und Digitalisierungsausschuss am 02.03.2021 beschlossen.
 

Ankündigung
29.04.2024 bis 03.06.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Bebauungsplan
Stadt Haltern am See
Öffentliche Auslegung

Die Ortsmitte Lavesum unterliegt seit einigen Jahren einem strukturellen Änderungsprozess, der u. a. auch Auswirkungen auf das historische Siedlungsbild und das bestehende Nutzungsgefüge hat. Dies zeigt sich anhand mehrerer Nutzungsaufgaben und den daraus resultierenden realisierten und geplanten privaten Bauvorhaben.

Ankündigung
29.04.2024 bis 03.06.2024
0 Stellungnahmen
© pixabay
Mängelmelder
Gemeinde Ostbevern
Verkehr und Mobilität

[Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]

Aktiv
25.04.2024 bis 17.05.2024
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