Für Unternehmen der Daseinsvorsorge

Für Unternehmen der Daseinsvorsorge

Seit Juni 2022 können auch Unternehmen der Daseinsvorsorge ihre offenen Daten auf Open.NRW kostenfrei veröffentlichen und so Innovationen in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa vorantreiben.

Titelbild Unternehmen der Daseinsvorsorge

Seit dem 16. Juli 2021 sind gemäß Datennutzungsgesetz öffentliche Stellen, bestimmte Unternehmen der Daseinsvorsorge und Forschungseinrichtungen dazu aufgerufen, ihre veröffentlichten Daten möglichst als offene Daten und deren Metadaten maschinenlesbar, zugänglich, auffindbar und in interoperablen Formaten unter offener Lizenz bereitzustellen. Dadurch wird nicht nur mehr Transparenz geschaffen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich gestärkt.

Denn: Open Data fördert Innovation. Das gilt vor allem für sogenannte hochwertige Daten, denen ein besonders hoher wirtschaftlicher, ökologischer oder gesellschaftlicher Nutzen zugeschrieben wird. Solche Daten stammen beispielsweise aus den Bereichen Mobilität, Meteorologie oder Umwelt.

 

Open.NRW bereitet Weg für mehr Open Data

Bislang veröffentlichen nur wenige Unternehmen der Daseinsvorsorge ihre Daten, da oftmals nicht ganz klar ist, welche Daten zur Verfügung gestellt werden dürfen und was dabei beachtet werden sollte (Stichwort Metadatenqualität). Außerdem fehlte bisher eine zentrale Veröffentlichungsstelle.

Open.NRW hat diese Hürden nun beseitigt. Als zentrale Open Data-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht sie den Unternehmen der Daseinsvorsorge, ihre Open Data kostenfrei zu veröffentlichen – und das ganz unabhängig von IT-Dienstleistern und eigener technischer Open Data-Infrastruktur. Eine eigens für die Unternehmen der Daseinsvorsorge erstellte Nutzungsvereinbarung dient ihnen als Richtschnur für die Veröffentlichung. Außerdem leitet Open.NRW die Daten automatisch an GovData, die einheitliche Anlaufstelle nach dem Datennutzungsgesetz, weiter, sodass noch mehr Menschen auf sie aufmerksam werden können. Damit ist NRW Impulsgeber für andere Bundesländer im Sinne einer möglichst proaktiven und nachhaltigen Umsetzung des Datennutzungsgesetztes (DNG) bzw. der europäischen PSI-Richtlinie.

Neben nordrhein-westfälischen Landesbehörden und Kommunen können nun also Unternehmen der Wasser-, Strom- und Energieversorgung, des Personenverkehrs, des Müll- und Abwassermanagements sowie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Bildungseinrichtungen, Feuerwehren ihre Daten bei uns kostenfrei veröffentlichen.

Darum sollte Ihr Unternehmen der Daseinsvorsorge Daten veröffentlichen

Eventuell arbeiten Sie für ein Unternehmen, das zur Daseinsvorsorge gehört, und fragen sich nun, welchen Vorteil Sie von der Veröffentlichung von Open Data haben. Zwei sind besonders hervorzuheben:

  1. Ihr Unternehmen leistet tagtäglich großartige Arbeit, doch die meisten Menschen außerhalb Ihres Arbeitsumfeldes haben keinen Einblick in Ihr vielfältiges Tätigkeitsspektrum. Durch die Veröffentlichung von Open Data können Sie zeigen, mit welchen Themen sich Ihr Unternehmen beschäftigt, sowie dessen Erfolge und Wirkungsweisen präsentieren. So schaffen Sie mehr Transparenz und stärken Ihre Reputation.
  2. Wie oben beschrieben, fördert Open Data die Innovationskraft des Landes. Durch die Bereitstellung erbringen Sie somit der Gesellschaft einen weiteren, bedeutenden Dienst – neben dem Ihres eigentlichen Tätigkeitsfeldes.

Direkt mit der Veröffentlichung loslegen

Bevor Sie als Unternehmen der Daseinsvorsorge Ihre Daten auf Open.NRW veröffentlichen können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bei Fragen oder Schwierigkeiten hilft Ihnen unser Leitfaden zur Registrierung weiter. Im Anschluss prüfen wir Ihre Anfrage und bitten Sie per E-Mail um Ihre Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten Ihres Nutzerkontos und können mit dem Einstellen Ihrer Open Data beginnen. Hilfestellung finden Sie in unserem Leitfaden zur Metadatenerfassung