4. NAP – Schritt für Schritt zu mehr Open Government

4. NAP – Schritt für Schritt zu mehr Open Government

Open Government – ein Fass ohne Boden? Nein, der Nationalen Aktionsplan (NAP) bietet die Möglichkeit für wegweisende Open Government Projekte. Doch wer ist an Bord?

Zuletzt geändert am 7. August 2023

6 Jahre, 3 Pläne und 43 Verpflichtungen

Deutschland nimmt seit 2016 an der Open Government Partnership, einer internationalen Initiative zur Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln, teil. Damit verpflichtet sich die Bundesregierung, alle zwei Jahre einen nationalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für mehr Offenheit, Teilhabe, Zusammenarbeit und Rechenschaftslegung zu erarbeiten.

2017 wurde der erste Aktionsplan verabschiedet, es folgten zwei weitere NAPs (2019, 2021) mit insgesamt 43 Selbstverpflichtungen auf Bundes- und Landesebene. Die Maßnahmen reichten von Initiativen für einen zivilgesellschaftlichen Dialog zur Außenpolitik, über ein Monitoringzentrum für Biodiversität bis zu mehr Transparenz in der Entwicklungspolitik.  

Auf Landesebene ist das Portal Beteiligung NRW eines der NAP-Ergebnisse und auch die umfassende Initiative des Landes NRW für Open Data geht auf die Selbstverpflichtung im dritten NAP zurück.

Und was passiert dieses Jahr?

2023 steht turnusgemäß der nächste NAP vor der digitalen Haustür. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause, voraussichtlich im Juli, den vierten NAP verabschiedet. Bis dahin gab es im Frühjahr eine dreiwöchige Kommentierungshase zur Ideenskizze inklusive eines virtuellen Multi-Stakeholder-Forums. In dieser Phase waren auch zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen, den nächsten NAP mitzugestalten. Im Mai und Juni folgt dann eine weitere Kommentierungsphase des Entwurfs.

Von der frühkindlichen Bildung bis zum Gleichwertigkeitsbericht – was der NAP bieten kann

In der aktuell vorliegenden Ideenskizze sind bisher ausschließlich Initiativen auf Bundesebene dargestellt. Einige Ministerien bringen die Kompetenz Ihres Hauses bisher intensiver ein als andere. Ein paar Beispiele:

  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant Ideen zur frühkindlichen Bildung und zur Strategie gegen Einsamkeit
  • Das Bundesministerium des Innern (BMI) will künftig Daten zum öffentlichen Einkauf zur Verfügung stellen und ein Bundestransparenzgesetz erarbeiten
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima plant einen „Gleichwertigkeitsbericht“ zur Erfassung der unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Weitere Ideen gibt es in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Finanzen.

Der NAP – eine Sache der Bundesministerien?

Auch Kommunen und Länder sind eingeladen Projekte zu entwickeln und Selbstverpflichtungen abzugeben. Expertinnen und Experten fordern auch dringend mehr dezentrale Initiativen, damit die Modernisierung der Verwaltung deutschlandweit gelingt. In der Vergangenheit haben Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen am NAP mitgewirkt.

Potenzial des NAPs jetzt nutzen

Der NAP hat das Potential wegweisende Open Government–Projekte auf den Weg zu bringen. Dabei muss nicht jedes Rad neu erfunden werden: Weitere Bundesländer könnten den föderalen Best-Practice Beispielen folgen. Open Government ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern führt zu innovativen Projekten und Politikgestaltung – wenn das jetzt deutlich wird, sind in zwei Jahren vielleicht auch (wieder) Bundesländer und sogar Kommunen an Bord.