Die Open Data-Verordnung ist da

Die Open Data-Verordnung ist da

Mit der Open Data-Verordnung macht die Landesregierung konkrete Vorgaben, wie offene Daten der Behörden des Landes bereitzustellen sind.

Zuletzt geändert am 30. Juli 2024

Am 14. Januar 2022 ist die Open Data-Verordnung in Kraft getreten, welche am 1. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen wurde. Mit der „Verordnung zur Regelung der Anforderungen an das Bereitstellen von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen nach §§ 16 und 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie einen weiteren wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Digitalstrategie geleistet.

Mit der Verordnung werden den Behörden des Landes konkrete Vorgaben gemacht, wie sie ihre offenen Verwaltungsdaten bereitstellen müssen. Für Daten der Kommunen handelt es sich hierbei um Empfehlungen. Ziel ist es, dass die Daten in Zukunft noch besser von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen weitergenutzt werden können. Außerdem soll eine umfangreiche Veröffentlichung gefördert werden.

Wieso ist die Verordnung für Open Data-Nutzende wichtig?

Ein zentrales Ziel der neuen Open Data-Verordnung ist die bessere Nachnutzbarkeit (veröffentlichte Daten können durch Dritte weitergenutzt werden) sowie die Interoperabilität (Vereinbarkeit verschiedener Daten und Systeme in einem einzigen Arbeitsablauf) der offenen Daten für die Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Offene Verwaltungsdaten sowie entsprechende Metadaten werden mit Lizenzen versehen, um die Nachnutzung zu regeln. Die Verordnung macht hierbei nun Vorgaben, um Einheitlichkeit herzustellen. Somit können Daten einfacher kombiniert und weiterverarbeitet werden.

Außerdem sollen Daten in offenen, gängigen Datei- oder Schnittstellenformaten sowie möglichst über offene Schnittstellen mit den jeweiligen Metadaten bereitgestellt werden. Dabei wird die Maschinenlesbarkeit als wichtiger Grundsatz von Open Data berücksichtigt und geeignete Formate, wie z. B. CSV, OpenDocument-Formate, HTML oder JSON, empfohlen. Sie sind in Anlage 1a der Open-Data-Verordnung festgehalten.

Indem Landesbehörden, Gemeinden und weitere Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors einheitliche Formate verwenden, profitieren Open Data-Nutzende sowie Entwicklerinnen und Entwickler von einem Angebot hochwertiger Daten.

Offene Daten nach dem Open-by-Default-Prinzip

Damit Daten schnell, effizient und standardmäßig offen nach dem Open-by-Default-Prinzip bereitgestellt werden können, soll ein Datenmanagement für Open Data in den Behörden des Landes etabliert werden. "Open-by-Default" gilt als Schlüsselprinzip für offene Verwaltungsdaten und regelt, dass Datensätze (mit Ausnahme von schutzbedürftigen Inhalten) standardmäßig für die uneingeschränkte Nutzung veröffentlicht werden. Für ein nachhaltiges Datenmanagement wurde eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet sowie Stellen für Open Data-Ansprechpartnerinnen und -partner in den Ressorts geschaffen. Die Verordnung konkretisiert hier die Aufgaben und Zusammenarbeit der neu eingerichteten Beratungsstelle und der Open Data-Ansprechpartnerinnen und -partner.

Open.NRW als zentrales Metadatenportal

Das Ziel der Landesregierung NRW ist es, das Open-Data-Angebot in NRW weiter auszubauen, um den Nutzenden möglichst viele, qualitativ hochwertige Datensätze anzubieten. Mit der zentralen Instanz für die Datenbereitstellung, dem Portal Open.NRW, betreibt NRW ein Metadatenportal für alle offenen Daten des Landes. Mit der Open Data-Verordnung wird nun sichergestellt, dass offene Daten des öffentlichen Sektors (Daten von Behörden des Landes, von Gemeinden und Gemeindeverbände sowie von Unternehmen der Daseinsvorsoge) über einen zentralen Zugang standardisiert verfügbar gemacht werden.